Pflegegrad und Budget erklärt.
Hier sammeln wir die Fragen, die uns Klienten und Angehörige am häufigsten stellen: zum Pflegegrad, zum Budget und zur Kostenübernahme. Jeder Beitrag nennt sein Standdatum und seine Quelle. Diese Sammlung ersetzt keine Rechtsberatung.
Diese Sammlung beantwortet die Fragen zur Kostenübernahme einzeln. Sie führt vom Antrag auf einen Pflegegrad zum Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Dazu kommen die Umwandlung der Pflegesachleistung und die Verhinderungspflege von 3.539 € im Jahr. Ohne Pflegegrad kommt eine individuelle Kostenübernahme durch einen anderen Kostenträger in Frage. Dazu kommt ein eigenes Stück je Pflegegrad, mit den Beträgen, den Grenzen und einem durchgerechneten Fallbeispiel.

Antworten zur Kostenübernahme, sortiert nach Frage.
Pflegereform 2027
Das neue Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2, was bei Pflegegrad 1 wegfällt und warum Ihr Pflegedienst bleibt.
Stand: 2. Oktober 2026. Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand 30. September 2026.
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Pflegegrad beantragen
Vom formlosen Antrag bei der Pflegekasse über die Begutachtung bis zum Bescheid: der Ablauf in wenigen Schritten.
Stand: 3. September 2026. Quelle: §§ 14, 15, 18 SGB XI.
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Stunden je Pflegegrad
Ein durchgerechnetes Beispiel je Pflegegrad: wie aus dem Entlastungsbetrag und der Umwandlung konkrete Einsätze im Monat werden.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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Der Entlastungsbetrag
131 € im Monat, für jeden Pflegegrad gleich: was er abdeckt, wie das Ansparen funktioniert und wann der Vorjahresrest verfällt.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 45b SGB XI.
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Sachleistung umwandeln
Ab Pflegegrad 2 wächst Ihr monatliches Budget durch die Umwandlung: was das für Ihr Pflegegeld bedeutet und wie die Beträge gestaffelt sind.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 45a Absatz 4 SGB XI.
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Verhinderungspflege
3.539 € im Jahr für Zeiten, in denen eine pflegende Angehörige ausfällt: wer Anspruch hat und wie sich das Jahresbudget stundenweise nutzen lässt.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 39 SGB XI.
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Haushaltshilfe konkret
Putzen, Wäsche, Einkäufe, Küche: eine Übersicht der Aufgaben und was eine feste Haushaltshilfe von einer Putzkolonne unterscheidet.
Stand: 3. September 2026. Quelle: Leistungsbeschreibung ambria.
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Andere Kostenträger
Ohne Pflegegrad kommt eine individuelle Kostenübernahme in Frage. Wer dafür in Frage kommt, was auf dem Schreiben stehen muss und wann wir direkt mit dem Kostenträger abrechnen.
Stand: 5. September 2026. Quelle: Abrechnungspraxis von ambria mit Kostenträgern.
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Ein eigenes Stück je Pflegegrad.
Die Frage „was steht mir zu" hat je Pflegegrad eine andere Antwort. Hier steht sie einzeln, mit den Beträgen, den Grenzen und einem durchgerechneten Fallbeispiel.
Pflegegrad 1
131 € Entlastungsbetrag im Monat, zwei Besuche daraus, und die drei Töpfe, die erst ab Pflegegrad 2 greifen.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI.
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Pflegegrad 2
Umwandlung und Verhinderungspflege kommen hinzu: 131 € und 318,40 € ergeben zusammen 449,40 € im Monat.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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Pflegegrad 3
131 € und 598,80 € ergeben zusammen 729,80 € im Monat, genug für einen festen Rhythmus in der Woche.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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Pflegegrad 4
131 € und 743,60 € ergeben zusammen 874,60 € im Monat, dazu die Verhinderungspflege für die Auszeiten der Angehörigen.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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Pflegegrad 5
131 € und 919,60 € ergeben zusammen 1.050,60 € im Monat, und die klare Grenze zur Pflege am Menschen.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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