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Hilfreiche Infos: Pflegegrad

So beantragen Sie den Pflegegrad.

Der Pflegegrad ist die Voraussetzung für die Leistungen der Pflegeversicherung, vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege. Hier lesen Sie, wie der Antrag abläuft, was bei der Begutachtung geprüft wird und wie sich der Pflegegrad auf Ihr Budget auswirkt.

Der Antrag ist formlos: ein Anruf oder ein Brief an die Pflegekasse genügt, gestellt von der versicherten Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person. Danach prüft der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen vor Ort, bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof, und die Pflegekasse teilt das Ergebnis schriftlich mit. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen.

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Ein Röhrenradio und ein gerahmtes Hochzeitsfoto auf einer Kommode, daneben eine Vase mit Wiesenblumen und ein Staubwedel
Der Ablauf

Vier Schritte bis zum Bescheid für Ihre Alltagshilfe.

1. Antrag
stellen

Der Antrag ist formlos: ein Anruf oder ein Brief an die Pflegekasse genügt. Die versicherte Person stellt ihn selbst oder lässt sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten.

2. Begutachtung
vor Ort

Der Medizinische Dienst prüft die Selbstständigkeit im Alltag vor Ort. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe Medicproof.

3. Bescheid
der Pflegekasse

Die Pflegekasse teilt das Ergebnis schriftlich mit: den festgestellten Pflegegrad oder die Ablehnung.

4. Widerspruch
oder Höherstufung

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch eingelegt werden, eine Begründung lässt sich nachreichen. Ändert sich der Bedarf später, ist ein Antrag auf Höherstufung möglich.

Die Begutachtung

Sechs Lebensbereiche, ein Gesamtbild.

Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Aus der Summe der Einzelbewertungen ergibt sich der Pflegegrad.

Mobilität

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, die Position im Bett oder Rollstuhl wechseln.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen, sich verständigen.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Ängste, Unruhe, aggressives oder abwehrendes Verhalten.

Selbstversorgung

Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang.

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Medikamente, Verbände, Arztbesuche und Therapien im Alltag bewältigen.

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Den Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen, sich beschäftigen.

Ihr Budget

Was der Pflegegrad für Ihr Budget bedeutet.

Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu, unabhängig vom Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kommen zwei weitere Budgets hinzu. Das sind die Umwandlung der Pflegesachleistung, gestaffelt nach Pflegegrad, und die Verhinderungspflege von 3.539 € im Jahr.

Nutzen Sie mehrere Budgets gleichzeitig, greifen wir in einer festen Reihenfolge darauf zu. So werden zuerst die Mittel verbraucht, die zuerst verfallen. Wir beginnen mit dem Rest des Entlastungsbetrags aus dem Vorjahr, dann folgen die Verhinderungspflege, der laufende Entlastungsbetrag und zuletzt die Umwandlung der Pflegesachleistung.

Der Entlastungsbetrag im DetailAlle Budgets im Überblick

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat.

Ab Pflegegrad 2 zusätzlich

Umwandlung der Pflegesachleistung: 318,40 € bis 919,60 € im Monat, je nach Pflegegrad. Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr.

Wie viele Einsätze ergibt das?

Der alte Begriff

„Pflegestufe" heißt heute Pflegegrad.

Viele suchen weiter nach der Pflegestufe, und das ist verständlich: bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, dazu die Pflegestufe 0 für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es stattdessen fünf Pflegegrade. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch übergeleitet und musste dafür nichts tun.

Der Unterschied ist nicht nur der Name. Die Pflegestufe maß, wie viele Minuten Hilfe jemand am Tag brauchte. Der Pflegegrad misst, wie selbstständig jemand noch ist, und zwar in sechs Lebensbereichen. Damit zählen seither auch geistige und psychische Beeinträchtigungen voll mit, etwa bei einer Demenz.

Wenn Sie heute „Pflegestufe beantragen" suchen, meinen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad. Der Weg ist derselbe, den diese Seite beschreibt. Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse, danach folgen Begutachtung und Bescheid.

Die Überleitung von 2017 lief ohne neue Begutachtung; niemand wurde dabei schlechter gestellt.

Was Pflegegrad 1 bedeutetStunden je Pflegegrad

Fallbeispiel

Vom Anruf bis zum Bescheid.

Herr N., 82 Jahre, aus Fellbach, gestützt von seiner Nichte. Nach einem Sturz im Februar geht das Treppenhaus nicht mehr allein, Einkäufe schon lange nicht. Die Nichte ruft bei der Pflegekasse an und sagt einen Satz: „Ich beantrage für meinen Onkel einen Pflegegrad." Mehr braucht der Antrag nicht.

Die Kasse schickt Unterlagen, der Medizinische Dienst meldet sich für einen Termin. Die Nichte führt vier Wochen lang ein einfaches Blatt: was an welchem Tag nicht allein ging. Beim Termin liegt dieses Blatt auf dem Tisch, und sie beschreibt den schlechten Tag, nicht den guten.

Der Bescheid kommt mit Pflegegrad 2, rückwirkend zum Monat der Antragstellung. Damit stehen 131 € Entlastungsbetrag im Monat zur Verfügung, dazu die Umwandlung der Pflegesachleistung. Hätte die Kasse abgelehnt, wäre der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids möglich gewesen.

Herr N. ist eine erfundene Person. Der beschriebene Ablauf ist der reguläre.

Gut zu wissen

Kurz beantwortet.

Muss ich den Pflegegrad selbst beantragen?

Ja. Den Antrag stellt die versicherte Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, formlos bei der eigenen Pflegekasse.

Begleitet ambria mich beim Antrag?

Den Antrag und die Begutachtung klären Sie oder Ihre bevollmächtigte Person direkt mit der Pflegekasse und dem Medizinischen Dienst. Sobald ein Pflegegrad besteht, rechnen wir Ihr Budget durch und übernehmen die laufende Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Eine Begründung lässt sich nachreichen.

Stand: 3. September 2026. Quelle: §§ 14, 15, 18 SGB XI (Pflegegrad und Begutachtung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 45a Absatz 4 SGB XI (Umwandlung), § 39 SGB XI (Verhinderungspflege).

Pflegegrad da? Wir zeigen Ihnen, was er trägt.

Sagen Sie uns Ihren Pflegegrad, und wir zeigen Ihnen, wie viele Besuche im Monat Ihr Budget trägt. Die Höhe Ihres Anspruchs bestätigt Ihnen Ihre Pflegekasse.

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