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Hilfreiche Infos

Entlastungs­betrag, einfach erklärt.

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat. Ihn bekommt jeder Mensch mit Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1. Kaum eine Leistung der Pflegeversicherung wird so oft verschenkt, weil kaum jemand sie erklärt. Hier steht alles Wichtige, ohne Amtsdeutsch.

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Eine ältere Dame und eine Alltagshelferin im ambria-Polo sitzen nebeneinander auf einem hellen Sofa und unterhalten sich
Die Grundlagen

Vier Dinge zum Entlastungsbetrag.

Wem er zusteht

Jedem Menschen mit Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1. Es ist ein eigener Anspruch nach §45b SGB XI, unabhängig vom Pflegegeld.

Wie viel es ist

131 € pro Monat, für jeden Pflegegrad gleich. Nicht genutzte Beträge wandern in die Folgemonate.

Wofür er gedacht ist

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie ambria: Hauswirtschaft, Besorgungen, Begleitung, Kochen und Verpflegung.

Wie er ausgezahlt wird

Gar nicht. Der Betrag wird nie bar ausgezahlt, sondern über einen anerkannten Anbieter eingelöst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Budgetrechner

Wie viele Besuche im Monat trägt Ihr Budget?

Ein paar Angaben, und das Ergebnis steht sofort daneben. Ohne Formular, ohne Ihre Daten und ohne dass jemand anruft.

1. Welcher Pflegegrad ist festgestellt?

2. Soll die Pflegesachleistung umgewandelt werden?

Ihr Pflegegeld sinkt dabei anteilig. Die Umwandlung setzt voraus, dass kein Pflegedienst dieses Budget nutzt.

3. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag schon?

Noch nicht genutzte Monate sammeln sich an. Wir rechnen das Angesparte dann auf die Monate bis Juni des kommenden Jahres um.

4. Soll die Verhinderungspflege dazukommen?

3.539,00 € im Jahr, wenn sie in diesem Jahr noch nicht genutzt wurde. Wir verteilen den Betrag auf die Monate bis Dezember.

Ihr Budget im Monat

Mehrere Budgets rechnen wir in einer festen Reihenfolge ab. Zuerst kommt der Rest aus dem Vorjahr, dann die Verhinderungspflege. Danach folgt der laufende Entlastungsbetrag, zuletzt die Umwandlung.

Das Ergebnis ist ein Anhaltspunkt für Ihre Planung und keine Zusage der Pflegekasse. Gerechnet wird mit den gesetzlichen Beträgen. Wie viel in Ihrem Fall noch frei ist, hängt davon ab, was in diesem Jahr schon abgerufen wurde. Verhinderungspflege und die Umwandlung der Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

Ansparen und Verfall

So sammelt sich Ihr Guthaben an.

Was Sie in einem Monat übrig lassen, wandert in die Folgemonate und lässt sich ansparen. Der Rest aus dem Vorjahr bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar, danach verfällt er.

So funktioniert das Ansparen

Nicht verbrauchte Beträge sammeln sich an. Wer zum Beispiel ein halbes Jahr nichts nutzt, hat den angesparten Betrag zusätzlich zum laufenden Monat zur Verfügung, bis zum Stichtag.

Was am Stichtag passiert

Am 30. Juni verfällt der ungenutzte Rest des Vorjahres endgültig. Wir behalten Ihre Budgets im Blick und greifen zuerst auf die Mittel zu, die zuerst verfallen.

Konkret gerechnet

Was ergeben 131 € in der Praxis?

Ein Besuch im Monat: vollständig gedeckt.

Ein Besuch mit der Mindestdauer von 1 Stunde 15 Minuten kostet bei ambria 62,25 €: 45 € pro Stunde plus 6 € Anfahrtspauschale. Der Entlastungsbetrag deckt diesen Besuch vollständig, und die übrigen 68,75 € lassen sich ansparen.

Ein Besuch alle zwei Wochen: ebenfalls vollständig gedeckt.

Zwei Besuche im Monat kosten zusammen 124,50 €. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat deckt das vollständig ab. Wünschen Sie mehr Besuche, als Ihr Budget deckt, lässt sich das Budget ab Pflegegrad 2 durch die Umwandlung der Pflegesachleistung erhöhen. Möglich sind dann bis zu 449 € im Monat. Was darüber hinaus gewünscht wird, stellen wir Ihnen privat in Rechnung.

Zum Rechenbeispiel „Wie kommen bis zu 449 € zusammen?"Wie viele Stunden je Pflegegrad

So lösen Sie ihn ein

In drei Schritten zur Alltagshilfe.

1. Anbieter wählen

Der Betrag wird bei einem anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag eingelöst. ambria ist nach §45a SGB XI anerkannt.

2. Budgets mitteilen

Sie teilen uns Ihre Budgets einmalig mit, im Erstgespräch rechnen wir Ihren Anspruch konkret durch.

3. Wir rechnen direkt ab

Je Termin genügt Ihre Unterschrift als Leistungsnachweis. Solange Ihr Budget reicht, bekommen Sie keine Rechnung.

Häufige Fragen

Fragen zum Entlastungsbetrag.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine eigene Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Er steht mit 131 € im Monat bereit und wird direkt mit einem anerkannten Anbieter wie ambria verrechnet, nie bar ausgezahlt.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch hat jeder Mensch mit Pflegegrad, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, solange die Pflege zuhause stattfindet. Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegeld und unabhängig davon, wer die Pflege sonst noch übernimmt.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Zweckgebunden für nach § 45a SGB XI anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, dazu gehört ambria. Er lässt sich außerdem für Tages- und Kurzzeitpflege sowie für Leistungen ambulanter Dienste einsetzen. Bei ambria deckt er Hauswirtschaft, Besorgungen, Begleitung sowie Kochen und Verpflegung ab.

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen, und bis wann?

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sie wandern automatisch in die folgenden Monate desselben Jahres. Der Rest aus dem Vorjahr lässt sich zusätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, danach verfällt er. Wir behalten Ihre Budgets im Blick und greifen zuerst auf die Mittel zu, die zuerst verfallen.

Wie viele Einsätze werden aus dem Entlastungsbetrag?

Ein Einsatz bei ambria dauert mindestens 1 Stunde und 15 Minuten und kostet 45 € je Stunde plus 6 € Anfahrtspauschale, zusammen 62,25 € je Einsatz. Aus 131 € im Monat werden so zwei Einsätze. Wer den Vorjahresrest oder weitere Budgets hinzunimmt, kommt auf mehr, die Übersicht dazu steht auf der Seite Kostenübernahme.

Wird mein Pflegegeld dadurch gekürzt?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist ein eigenständiger, zusätzlicher Anspruch und hat keinen Einfluss auf Ihr Pflegegeld.

Muss der Entlastungsbetrag beantragt werden?

Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig, der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Für die Abrechnung genügt entweder eine Abtretungserklärung, mit der ambria direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet, oder Sie reichen die Rechnung selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.

Kann ambria direkt mit der Pflegekasse abrechnen?

Ja. Mit einer Abtretungserklärung oder Vollmacht rechnen wir monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Als Nachweis genügt Ihre Unterschrift je Termin, Sie müssen nichts vorstrecken.

Holen Sie sich Ihren Anspruch.

Sagen Sie uns Ihren Bedarf, dann rechnen wir Ihren Monatsbetrag durch. Den Papierkram übernehmen wir komplett.

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