Verhinderungspflege, einfach erklärt.
Wenn die Person, die sonst pflegt oder unterstützt, einmal ausfällt, etwa durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, springt die Verhinderungspflege ein. Sie steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, für die häusliche Pflege, und lässt sich auch stundenweise für Alltagshilfe nutzen.
Die Verhinderungspflege ersetzt die private Pflegeperson, wenn diese verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit; sie steht Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher zu, die zu Hause gepflegt werden. Sie beträgt 3.539,00 € im Jahr, seit dem 1. Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege und ohne Vorpflegezeit. Der Betrag lässt sich auch stundenweise für einzelne Besuche der Alltagshilfe einsetzen und verfällt am 31. Dezember.
Überprüfen Sie Angaben in Rücksprache mit Ihrer Kasse, einem Pflegestützpunkt und einem Pflegeberater.
Vier Dinge zur Verhinderungspflege für Ihre Alltagshilfe.
Was sie ist
Ein Ersatz für die private Pflegeperson, wenn diese verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. So bleibt die häusliche Pflege auch dann gesichert, wenn die gewohnte Bezugsperson einmal nicht da ist.
Wem sie zusteht
Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die zu Hause gepflegt werden. Für Pflegegrad 1 steht dieser Topf nicht zur Verfügung.
Wie viel sie beträgt
3.539,00 € im Jahr. Seit dem 1. Juli 2025 ist das ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, und eine Vorpflegezeit ist dafür nicht mehr nötig.
Wie sie sich nutzen lässt
Nicht nur tageweise: Der Betrag lässt sich auch stundenweise einsetzen, zum Beispiel für Alltagshilfe durch einen anerkannten Betreuungsdienst wie ambria.
Auch für einzelne Besuche.
Viele denken bei Verhinderungspflege an eine mehrtägige Vertretung. Der Betrag lässt sich aber auch stundenweise nutzen, für einzelne Besuche der Alltagshilfe, wenn Ihre private Bezugsperson gerade verhindert ist.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege tageweise, also ab acht Stunden an einem Tag, kann das Ihr Pflegegeld für diese Tage beeinflussen. Nutzen Sie sie stattdessen stundenweise, unter acht Stunden am Tag, wie bei einem gewöhnlichen Besuch der Alltagshilfe, bleibt Ihr Pflegegeld unberührt.
Der Betrag verfällt am 31. Dezember. Wir behalten Ihre Budgets im Blick und greifen zuerst auf die Mittel zu, die zuerst verfallen.
Zwei Wege, und wir übernehmen den Papierkram.
1. Anbieter wählen
Der Betrag wird bei einem anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag eingelöst. ambria ist nach §45a SGB XI anerkannt.
2. Rechnung oder Abtretung
Entweder reichen Sie die Rechnung selbst bei Ihrer Pflegekasse ein und lassen sich die Kosten erstatten, oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung.
3. Wir rechnen direkt ab
Mit der Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Solange Ihr Budget reicht, bekommen Sie keine Rechnung.
Welches Budget zuerst greift.
Stehen Ihnen mehrere Budgets zu, greifen wir immer in derselben Reihenfolge zu. So kommt zuerst das Geld zum Einsatz, dessen Frist am nächsten liegt.
1. Entlastungsbetrag Vorjahr
Der Rest aus dem Vorjahr, weil er als Erstes verfällt.
2. Verhinderungspflege
Der Jahresbetrag von 3.539,00 €, bevor er am 31. Dezember verfällt.
3. Entlastungsbetrag aktuell
Die 131 € des laufenden Monats.
4. Pflegesachleistung
Ab Pflegegrad 2 zuletzt die umgewandelte Pflegesachleistung.
Ab Pflegegrad 2 lässt sich zusätzlich die Pflegesachleistung umwandeln. Wie die Umwandlung funktioniert
Eine Woche Kur, zwölf Besuche überbrückt.
Herr D., 86 Jahre, Pflegegrad 3, lebt mit seiner Tochter in Sindelfingen unter einem Dach. Die Tochter versorgt ihn seit vier Jahren. Im Mai tritt sie eine dreiwöchige Kur an, die ihr die Krankenkasse bewilligt hat.
Für diese drei Wochen übernehmen wir werktags einen Besuch am Vormittag. Das sind fünfzehn Termine zu je zwei Stunden. Ein solcher Besuch kostet 96,00 € (zwei Stunden zu 45 € pro Stunde plus 6 € Anfahrtspauschale). Das sind 1.440,00 €, abgerechnet über die Verhinderungspflege. Vom Jahresbetrag von 3.539,00 € bleiben danach 2.099,00 € für den Rest des Jahres.
Der Entlastungsbetrag läuft in diesen Wochen unangetastet weiter. Das ist der Sinn der Reihenfolge: Erst wird angefasst, was zum Jahresende verfällt.
Herr D. ist eine erfundene Person. Preise und Beträge im Beispiel sind unsere echten.
Kurz beantwortet.
Muss ich eine Vorpflegezeit nachweisen?
Nein. Seit dem 1. Juli 2025 ist keine Vorpflegezeit mehr nötig, um den Betrag zu nutzen.
Kann ich den Betrag auch für einzelne Besuche nutzen?
Ja. Die Verhinderungspflege lässt sich stundenweise einsetzen, auch für Alltagshilfe durch einen anerkannten Betreuungsdienst wie ambria, nicht nur für eine mehrtägige Vertretung.
Was passiert am 31. Dezember?
Der Jahresbetrag verfällt zu diesem Stichtag. Wir behalten Ihre Budgets im Blick und greifen zuerst auf die Mittel zu, die zuerst verfallen.
Wie hängt die Verhinderungspflege mit dem Entlastungsbetrag zusammen?
Beide Töpfe lassen sich kombinieren. Wir greifen dabei immer zuerst auf den Entlastungsbetrag des Vorjahres zu, dann auf die Verhinderungspflege, dann auf den Entlastungsbetrag des laufenden Jahres und zuletzt auf die umgewandelte Pflegesachleistung. Die Umwandlung steht Ihnen ab Pflegegrad 2 zu.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 39 SGB XI (Verhinderungspflege), § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag), § 45b SGB XI.

Nutzen Sie den Jahresbetrag bis zum 31. Dezember.
Sagen Sie uns Ihren Bedarf, dann rechnen wir Ihren Jahresbetrag durch. Den Papierkram übernehmen wir komplett.
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