Die Pflegesachleistung umwandeln.
Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für Alltagshilfe von ambria. Kein eigener Antrag nötig: Wir übernehmen die Meldung an Ihre Pflegekasse und rechnen direkt ab.
Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, auch ein kleinerer Anteil ist möglich. Die vollen 40 Prozent ergeben im Monat 318,40 € bei Pflegegrad 2, 598,80 € bei Pflegegrad 3, 743,60 € bei Pflegegrad 4 und 919,60 € bei Pflegegrad 5. Diese Beträge kommen jeweils zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Beziehen Sie daneben Pflegegeld, wird es anteilig gekürzt; einen eigenen Antrag brauchen Sie nicht.
Überprüfen Sie Angaben in Rücksprache mit Ihrer Kasse, einem Pflegestützpunkt und einem Pflegeberater.
Vier Dinge zur Umwandlung für Ihre Alltagshilfe.
Was der Anspruch ist
Bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung dürfen Sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, wie die Alltagshilfe von ambria. Auch ein kleinerer Anteil ist möglich.
Wem er zusteht
Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher. Für Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung, die sich umwandeln ließe.
Was mit dem Pflegegeld passiert
Beziehen Sie daneben Pflegegeld, entsteht eine Kombinationsleistung: Ihr Pflegegeld wird anteilig gekürzt, im Verhältnis zum umgewandelten Anteil der Pflegesachleistung.
Wie sie eingelöst wird
Ohne eigenen Antrag. Sie teilen uns Ihren Wunsch mit, wir melden die Umwandlung Ihrer Pflegekasse und rechnen anschließend direkt mit ihr ab.
Was 40 Prozent der Pflegesachleistung ergeben.
Die Pflegesachleistung selbst steigt mit dem Pflegegrad, und mit ihr der Betrag, den Sie umwandeln dürfen. Die folgenden Werte gelten für die vollen 40 Prozent.
Voraussetzung: Die Pflegesachleistung wird noch nicht bereits vollständig für ambulante Pflege genutzt.
| Pflegegrad 2 | 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 919,60 € |
Beträge im Monat, Stand 2026.
Ein zusätzliches Budget.
Die Umwandlung kommt zum Entlastungsbetrag dazu. Sie ersetzt ihn nicht. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen unabhängig davon zu, mit 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1.
Beide Budgets lassen sich für dieselbe Alltagshilfe nutzen. Wir behalten Ihre Budgets im Blick und greifen zuerst auf die Mittel zu, die zuerst verfallen.
Welches Budget zuerst greift.
Stehen Ihnen mehrere Budgets zu, greifen wir immer in derselben Reihenfolge zu. So kommt zuerst das Geld zum Einsatz, dessen Frist am nächsten liegt.
1. Entlastungsbetrag Vorjahr
Der Rest aus dem Vorjahr, weil er als Erstes verfällt.
2. Verhinderungspflege
Der Jahresbetrag von 3.539,00 €, bevor er am 31. Dezember verfällt.
3. Entlastungsbetrag aktuell
Die 131 € des laufenden Monats.
4. Pflegesachleistung
Zuletzt die umgewandelte Pflegesachleistung.
Was die Umwandlung im Monat wirklich ändert.
Frau P., 76 Jahre, Pflegegrad 2, wohnt in Bietigheim-Bissingen. Sie bezieht Pflegegeld und hat keinen Pflegedienst; ihre Nachbarin schaut morgens kurz vorbei. Mit dem Entlastungsbetrag allein kam sie auf zwei Besuche im Monat, und das reichte für das Bad, aber nie für die Fenster oder den Keller.
Sie meldet ihrer Pflegekasse formlos, dass sie einen Teil ihrer Pflegesachleistung umwandeln möchte. Seither stehen ihr 131,00 € Entlastungsbetrag und 318,40 € aus der Umwandlung zur Verfügung, zusammen 449,40 € im Monat. Statt zwei Besuchen sind es jetzt sieben.
Der Preis dafür ist ihr Pflegegeld: Es sinkt anteilig, weil sie 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs abruft. Für sie geht die Rechnung auf, weil sie das Geld ohnehin für Hilfe im Haushalt ausgegeben hätte. Für jemanden, der das Pflegegeld an eine pflegende Angehörige weitergibt, kann dieselbe Rechnung anders ausfallen. Deshalb rechnen wir sie vorher durch.
Frau P. ist eine erfundene Person. Preise und Beträge im Beispiel sind unsere echten.
Kurz beantwortet.
Muss ich die Umwandlung selbst beantragen?
Nein. Sie teilen uns Ihren Wunsch mit, den Rest erledigen wir mit Ihrer Pflegekasse.
Sinkt mein Pflegegeld, wenn ich umwandle?
Ja, anteilig. Wer Pflegesachleistung umwandelt und daneben Pflegegeld bezieht, erhält eine Kombinationsleistung: Das Pflegegeld wird im Verhältnis zum umgewandelten Anteil gekürzt.
Muss ich genau 40 Prozent umwandeln?
Nein. Bis zu 40 Prozent sind möglich, auch ein kleinerer Anteil.
Kann ich Umwandlung und Verhinderungspflege kombinieren?
Ja. Wir greifen dabei immer zuerst auf den Entlastungsbetrag des Vorjahres zu, dann auf die Verhinderungspflege, dann auf den Entlastungsbetrag des laufenden Jahres und zuletzt auf die umgewandelte Pflegesachleistung.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 45a Absatz 4 SGB XI (Umwandlungsanspruch), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 45b SGB XI.

Holen Sie mehr aus Ihrer Pflegesachleistung.
Sagen Sie uns Ihren Pflegegrad, dann rechnen wir Ihre Umwandlung durch. Die Meldung an Ihre Pflegekasse übernehmen wir komplett.
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