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Kostenübernahme einfach erklärt

Budgets, die Ihnen zustehen.

Kaum bekannt: Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen jeden Monat Budgets der Pflegekasse zu. Sie decken die Kosten der Alltagshilfe. Den Papierkram übernehmen wir für Sie. Wichtig ist nur eines: Diese Budgets verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Der Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr endet am 30. Juni, die Verhinderungspflege am 31. Dezember.

Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen nichts vorstrecken.

Jetzt anfragen 032 221091056

Ein rosafarbenes Sparschwein auf einer Holzkommode im Flur, davor eine Münze und Briefumschläge
Warum das wichtig ist

Ihr Entlastungsbetrag: 131 € im Monat.

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Er wird über einen anerkannten Anbieter eingelöst, nie bar ausgezahlt. Was bis zum Stichtag liegen bleibt, verfällt.

131 €

Entlastungsbetrag stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 jeden Monat zu, nach §45b SGB XI.

1.572 €

können sich ansammeln, wenn ein ganzes Jahr lang nichts abgerufen wird: zwölf Monate zu 131 €.

30. Juni

Bis zu diesem Stichtag können Sie den Betrag des Vorjahres noch nutzen. Danach verfällt er endgültig.

Budgetrechner

Wie viele Besuche im Monat trägt Ihr Budget?

Ein paar Angaben, und das Ergebnis steht sofort daneben. Ohne Formular, ohne Ihre Daten und ohne dass jemand anruft.

1. Welcher Pflegegrad ist festgestellt?

2. Soll die Pflegesachleistung umgewandelt werden?

Ihr Pflegegeld sinkt dabei anteilig. Die Umwandlung setzt voraus, dass kein Pflegedienst dieses Budget nutzt.

3. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag schon?

Noch nicht genutzte Monate sammeln sich an. Wir rechnen das Angesparte dann auf die Monate bis Juni des kommenden Jahres um.

4. Soll die Verhinderungspflege dazukommen?

3.539,00 € im Jahr, wenn sie in diesem Jahr noch nicht genutzt wurde. Wir verteilen den Betrag auf die Monate bis Dezember.

Ihr Budget im Monat

Mehrere Budgets rechnen wir in einer festen Reihenfolge ab. Zuerst kommt der Rest aus dem Vorjahr, dann die Verhinderungspflege. Danach folgt der laufende Entlastungsbetrag, zuletzt die Umwandlung.

Das Ergebnis ist ein Anhaltspunkt für Ihre Planung und keine Zusage der Pflegekasse. Gerechnet wird mit den gesetzlichen Beträgen. Wie viel in Ihrem Fall noch frei ist, hängt davon ab, was in diesem Jahr schon abgerufen wurde. Verhinderungspflege und die Umwandlung der Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

Der Preis

Was kostet die Alltagshilfe?

45 € pro Stunde plus 6 € Anfahrtspauschale je Besuch.

Geplant werden Einsätze von 1 Stunde 15 Minuten. Gerechnet wird mit 45 € pro Stunde plus 6 € Anfahrtspauschale. Das ergibt 62,25 € je Einsatz. Bei einem Besuch alle zwei Wochen sind das zwei Einsätze im Monat, zusammen 124,50 €. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach den wahrgenommenen Terminen.

  • Der Preis gilt immer. Abend-, Wochenend- und Feiertagstermine kosten dasselbe.
  • Die Mindestdauer je Besuch beträgt 1 Stunde 15 Minuten.

Mit einem Pflegegrad bezahlt die Pflegekasse die Alltagshilfe. Oft trägt sie die gesamten Kosten.

Einmalig zu Beginn: das Erstgespräch über eine Stunde, 45 €.

Jetzt anfragen

Ihre Budgets

Was die Pflegekasse bezahlt.

Der Entlastungsbetrag steht jedem Menschen mit Pflegegrad zu, schon ab Pflegegrad 1. Er beträgt 131 € im Monat. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie ambria. Eingelöst wird er über den Anbieter, nie bar ausgezahlt.

Ab Pflegegrad 2 kommen zwei Wege dazu. Die Umwandlung nach §45a SGB XI gibt 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe frei. Voraussetzung ist, dass kein Pflegedienst dieses Budget nutzt. Ihr Pflegegeld sinkt dabei anteilig. Die Verhinderungspflege nach §§39, 42a SGB XI bringt 3.539 € im Jahr.

Nicht verbrauchte Beträge wandern in die Folgemonate. Der Rest des Vorjahres verfällt am 30. Juni, die Verhinderungspflege am 31. Dezember. Wir behalten Ihre Budgets im Blick und greifen zuerst auf die Mittel zu, die zuerst verfallen.

Der Entlastungsbetrag, einfach erklärtVerhinderungspflege im Überblick

PflegegradUmwandlungzusammen
Pflegegrad 1keine131 €
Pflegegrad 2318,40 €bis zu 449 €
Pflegegrad 3598,80 €bis zu 729 €
Pflegegrad 4743,60 €bis zu 874 €
Pflegegrad 5919,60 €bis zu 1.050 €

Umwandlung: 40 % der Pflegesachleistung im Monat. Zusammen: mit dem Entlastungsbetrag von 131 €.

Rechenbeispiel ab Pflegegrad 2

Wie 449 € im Monat zusammenkommen.

Bei Pflegegrad 2 ergeben Entlastungsbetrag und Umwandlung zusammen bis zu 449 € im Monat. Das reicht für bis zu 9 Stunden Alltagshilfe, gerechnet mit 45 € pro Stunde plus 6 € Anfahrt je Besuch.

Ehrlich gerechnet ist die Umwandlung ein Tausch, kein Geschenk: Bei Pflegegrad 2 verzichten Sie auf rund 139 € Pflegegeld und erhalten dafür rund 318 € Alltagshilfe. Aus jedem Euro Pflegegeld werden gut zwei Euro Unterstützung.

Die Umwandlung teilen wir Ihrer Pflegekasse mit und rechnen danach direkt mit ihr ab. Solange Ihr Budget reicht, bekommen Sie keine Rechnung. Kommt die Verhinderungspflege dazu, sind bis zu rund 15 Stunden im Monat möglich.

Die Umwandlung im Überblick

Entlastungsbetrag im Monat131 €
Umwandlung bei Pflegegrad 2318,40 €
zusammen im Monatbis zu 449 €

Beträge Stand 2026. Voraussetzung für die Umwandlung: Die Pflegesachleistung wird nicht bereits vollständig durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt. Stundenwerte gerundet.

Weitere Kostenträger

Weitere Wege der Kostenübernahme.

Vier Wege führen zu uns. Die Pflegekasse ist davon der häufigste.

Krankenkasse Sozialamt Berufsgenossenschaft Selbstzahler

Krankenkasse: individuelle Kostenübernahme

In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse eine Alltagshilfe. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Ob eine Kostenübernahme möglich ist und in welchem Umfang, entscheidet Ihre Krankenkasse.

Ist die Kostenübernahme auf ambria ausgestellt, rechnen wir die Einsätze direkt mit dem Kostenträger ab.

Zur individuellen Kostenübernahme

Sozialamt

Reichen die Mittel der Pflegekasse nicht aus oder besteht kein Anspruch auf sie, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Ob und in welchem Umfang, entscheidet das Amt.

Es gilt derselbe Weg. Sobald uns der bewilligte Umfang schriftlich vorliegt, rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab. Sie müssen nichts vorstrecken.

Berufsgenossenschaft und weitere Kostenträger

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Daneben kommen im Einzelfall weitere Kostenträger in Betracht.

Der Weg ist derselbe. Der genehmigte Stunden- oder Kostenumfang kommt schriftlich zu uns. Danach läuft die Abrechnung direkt über den Kostenträger.

Selbstzahler: Sie beauftragen uns direkt

Auch ohne Pflegegrad und ohne Kostenträger können Sie unsere Leistungen nutzen. Es gilt derselbe Stundensatz: 45 € plus 6 € Anfahrtspauschale je Besuch. Der genannte Preis ist der Endpreis, es kommt nichts hinzu.

Wir betreuen Selbstzahler mit Lastschrift, der Einzug erfolgt immer erst nach dem Rechnungsversand.

So läuft die Abrechnung

Den Papierkram übernehmen wir.

1. Budgets mitteilen

Sie übermitteln uns Ihre Budgets einmalig über das Online-Formular, per E-Mail oder Telefon. Ihre Alltagshilfe und unser Office-Team helfen gerne beim Ausfüllen.

2. Wir rechnen direkt ab

Wir rechnen monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Als Nachweis genügt Ihre Unterschrift je Termin, ein Vertrag mit Laufzeit ist nicht nötig.

3. Volle Transparenz

Was wir privat in Rechnung stellen, buchen wir per Lastschrift ab, immer erst nach Rechnungsversand. Unterlagen erhalten Sie auf Wunsch per Post oder digital.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Barmer
AOK
Techniker Krankenkasse
IKK
DAK-Gesundheit
FAQ zu Kosten

Gut zu wissen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Wir rechnen monatlich direkt mit der Pflegekasse für Sie ab, falls Sie Anspruch haben. Was wir privat in Rechnung stellen, buchen wir bequem per Lastschrift ab. Alle Unterlagen erhalten Sie auf Wunsch per Post oder digital.

Kann ambria mein Budget im Blick behalten?

Ja. Wir beachten die Höchstgrenzen, um Mehrkosten zu vermeiden, und greifen zuerst auf Budgets zu, die zuerst verfallen.

Wie kommt der Vertrag zustande?

Mit Ihrer Beauftragung kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande; die Bedingungen stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie binden sich ohne Mindestlaufzeit. Für jeden stattgefundenen Termin unterschreiben Sie den Leistungsnachweis. Einsätze können Sie jederzeit pausieren, kündigen können Sie jederzeit zum Ende eines Kalendermonats.

Kann ich als Selbstzahler überweisen statt per Lastschrift?

Nein, wir betreuen Selbstzahler nur mit Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt immer erst nach dem Rechnungsversand.

Was passiert im Erstgespräch?

Wir klären Ihre Situation und den passenden Besuchsrhythmus. Wir rechnen Ihre Budgets durch. Wir legen Ihre Klientenakte an und stimmen uns mit passenden Alltagshelferinnen und Alltagshelfern aus Ihrer Gegend ab. Danach erhalten Sie Ihren Vorschlag: Bezugsperson, Terminserie und Kosten je Budget.

Beträge Stand 2025/2026. Was Ihnen konkret zusteht, klären wir im Erstgespräch. Diese Seite ersetzt keine Pflegeberatung.

Wie viel Unterstützung steht Ihnen zu?

In wenigen Minuten angefragt. Wir rechnen Ihre Budgets durch und melden uns mit einem konkreten Vorschlag. Kein Papierkram für Sie.

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