Antworten auf Ihre Fragen.
Hier sammeln wir die Fragen, die uns Klienten und Angehörige am häufigsten stellen: zum Pflegegrad, zum Budget und zur Kostenübernahme. Jeder Beitrag nennt sein Standdatum und seine Quelle. Diese Sammlung ersetzt keine Rechtsberatung.
Diese Sammlung beantwortet die Fragen zur Kostenübernahme einzeln. Sie führt vom Antrag auf einen Pflegegrad zum Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Dazu kommen die Umwandlung der Pflegesachleistung und die Verhinderungspflege von 3.539 € im Jahr. Ohne Pflegegrad kommt eine individuelle Kostenübernahme durch einen anderen Kostenträger in Frage. Dazu kommt ein eigenes Stück je Pflegegrad, mit den Beträgen, den Grenzen und einem durchgerechneten Fallbeispiel.
Überprüfen Sie Angaben in Rücksprache mit Ihrer Kasse, einem Pflegestützpunkt und einem Pflegeberater.
Antworten zur Kostenübernahme, sortiert nach Frage.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Vom formlosen Antrag bei der Pflegekasse über die Begutachtung bis zum Bescheid: der Ablauf in wenigen Schritten.
Stand: 3. September 2026. Quelle: §§ 14, 15, 18 SGB XI.
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Wie viele Stunden Haushaltshilfe werden aus dem Pflegegrad?
Ein durchgerechnetes Beispiel je Pflegegrad: wie aus dem Entlastungsbetrag und der Umwandlung konkrete Einsätze im Monat werden.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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Was ist der Entlastungsbetrag, und wie nutze ich ihn?
131 € im Monat, für jeden Pflegegrad gleich: was er abdeckt, wie das Ansparen funktioniert und wann der Vorjahresrest verfällt.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 45b SGB XI.
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Wie funktioniert die Umwandlung der Pflegesachleistung?
Ab Pflegegrad 2 wächst Ihr monatliches Budget durch die Umwandlung: was das für Ihr Pflegegeld bedeutet und wie die Beträge gestaffelt sind.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 45a Absatz 4 SGB XI.
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Was ist Verhinderungspflege, und wann steht sie zu?
3.539 € im Jahr für Zeiten, in denen eine pflegende Angehörige ausfällt: wer Anspruch hat und wie sich das Jahresbudget stundenweise nutzen lässt.
Stand: 3. September 2026. Quelle: § 39 SGB XI.
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Was übernimmt eine Haushaltshilfe konkret?
Putzen, Wäsche, Einkäufe, Küche: eine Übersicht der Aufgaben und was eine feste Haushaltshilfe von einer Putzkolonne unterscheidet.
Stand: 3. September 2026. Quelle: Leistungsbeschreibung ambria.
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Wann übernimmt ein anderer Kostenträger die Alltagshilfe?
Ohne Pflegegrad kommt eine individuelle Kostenübernahme in Frage. Wer dafür in Frage kommt, was auf dem Schreiben stehen muss und wann wir direkt mit dem Kostenträger abrechnen.
Stand: 5. September 2026. Quelle: Abrechnungspraxis von ambria mit Kostenträgern.
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Ein eigenes Stück je Pflegegrad.
Die Frage „was steht mir zu" hat je Pflegegrad eine andere Antwort. Hier steht sie einzeln, mit den Beträgen, den Grenzen und einem durchgerechneten Fallbeispiel.
Pflegegrad 1: was steht mir zu?
131 € Entlastungsbetrag im Monat, zwei Besuche daraus, und die drei Töpfe, die erst ab Pflegegrad 2 greifen.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI.
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Pflegegrad 2: was kommt dazu?
Umwandlung und Verhinderungspflege kommen hinzu: 131 € und 318,40 € ergeben zusammen 449,40 € im Monat.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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Pflegegrad 3: wie oft kann jemand kommen?
131 € und 598,80 € ergeben zusammen 729,80 € im Monat, genug für einen festen Rhythmus in der Woche.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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Pflegegrad 4: wie werden Angehörige entlastet?
131 € und 743,60 € ergeben zusammen 874,60 € im Monat, dazu die Verhinderungspflege für die Auszeiten der Angehörigen.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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Pflegegrad 5: wo endet die Alltagshilfe?
131 € und 919,60 € ergeben zusammen 1.050,60 € im Monat, und die klare Grenze zur Pflege am Menschen.
Stand: 4. September 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 45a Absatz 4 SGB XI, § 39 SGB XI.
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