Pflegegrad 1: was Ihnen an Alltagshilfe zusteht.
Pflegegrad 1 ist der Einstieg in die Leistungen der Pflegekasse. Für die Alltagshilfe zählt davon vor allem eine Zahl: der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Was das in Besuchen bedeutet, was bei Pflegegrad 1 noch nicht geht und wie Sie den Betrag nutzen, ohne ihn zu verlieren.
Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen für die Alltagshilfe der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Ein Besuch dauert mindestens 1 Stunde 15 Minuten und kostet 62,25 €; daraus werden zwei Besuche im Monat für zusammen 124,50 €. Verhinderungspflege, Umwandlung der Pflegesachleistung und Pflegegeld beginnen erst mit Pflegegrad 2.
Ab 1. Januar 2027 soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ersatzlos entfallen. Für Alltagshilfe bezahlt die Pflegekasse dann nichts mehr.

Alltagshilfe bei Pflegegrad 1: was auf dieser Seite steht.
Wie Pflegegrad 1 zustande kommt Ihr Budget für die Alltagshilfe Was Pflegegrad 1 abdeckt, und was ab Pflegegrad 2 dazukommt Ein Fallbeispiel Kurz beantwortet
Wie Pflegegrad 1 zustande kommt.
Der Medizinische Dienst begutachtet, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist, und vergibt dafür Punkte in sechs Lebensbereichen. Das sind Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten und reicht bis unter 27 Punkte. Das Gesetz nennt das eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Im Alltag heißt das meistens, dass vieles noch allein geht. Anderes gelingt nur noch mit Hilfe, und einiges dauert länger als früher. Das Bad, die Fenster, der Wocheneinkauf, der Weg zum Arzt. Genau dafür ist der Entlastungsbetrag gedacht, und genau dafür kommen wir.
| Pflegegrad | Punkte im Gutachten |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 |
Punktespanne je Pflegegrad nach § 15 Absatz 3 SGB XI.
131 € im Monat, ab dem ersten Pflegegrad.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu, mit 131 € im Monat. Er ist für genau das da, was wir tun: Hilfe im Haushalt, Begleitung, Einkäufe, Gesellschaft. Sie müssen ihn nicht gesondert beantragen, er hängt am Pflegegrad. Die Pflegekasse bezahlt ihn nicht in bar aus, sondern erstattet die Rechnung eines anerkannten Angebots.
- Ein Besuch bei ambria dauert mindestens 1 Stunde 15 Minuten und kostet 62,25 €: 56,25 € für die Zeit (1,25 Stunden zu 45 € pro Stunde) plus 6 € Anfahrtspauschale.
- Aus 131 € im Monat werden damit zwei Besuche, zusammen 124,50 €. Die restlichen 6,50 € bleiben stehen.
- Was Sie in einem Monat nicht nutzen, sparen Sie an. Der Rest aus dem Vorjahr bleibt bis zum 30. Juni nutzbar und verfällt danach.
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, wenn Sie uns die Abtretung unterschreiben. Sie strecken nichts vor.
Der Entlastungsbetrag im DetailStunden je Pflegegrad im Vergleich
Was Pflegegrad 1 abdeckt, und was ab Pflegegrad 2 dazukommt.
Drei Töpfe, die ab Pflegegrad 2 dazukommen, gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Das ist kein Versäumnis Ihrer Pflegekasse, sondern die Systematik des Gesetzes:
- Keine Verhinderungspflege. Der Jahresbetrag von 3.539 € nach § 39 SGB XI setzt Pflegegrad 2 voraus.
- Keine Umwandlung der Pflegesachleistung. Umwandeln kann nur, wer einen Anspruch auf Pflegesachleistung hat, und den gibt es ab Pflegegrad 2.
- Kein Pflegegeld. Auch das beginnt erst mit Pflegegrad 2.
Bleibt also der Entlastungsbetrag. Reichen zwei Besuche im Monat nicht aus, gibt es zwei Wege. Sie zahlen die weiteren Besuche privat dazu, oder Sie lassen prüfen, ob eine Höherstufung angebracht ist. Verschlechtert sich Ihre Situation, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen; die Begutachtung läuft dann wie beim ersten Mal.
Wenn Sie weitere Besuche privat bezahlen möchten, sagen wir Ihnen vorher, was ein zusätzlicher Besuch kostet. Es gibt keine Zuschläge für Abend-, Wochenend- oder Feiertagstermine, und Sie binden sich nicht an eine Mindestzahl von Besuchen im Monat.
Was wir übernehmen und was ausdrücklich nicht: die Alltagshilfe ist keine Pflege am Menschen und keine medizinische Versorgung.
Zwei Besuche im Monat, konkret gerechnet.
Frau L., 79 Jahre, Pflegegrad 1, wohnt allein in einer Zweizimmerwohnung in Ludwigsburg. Einkaufen und Kochen gehen noch, aber das Bad, die Fenster und die Wäsche im Keller sind zu viel geworden. Ihre Tochter wohnt zwei Stunden entfernt.
Sie bucht zwei Besuche im Monat, jeweils in der Mindestdauer von 1 Stunde 15 Minuten, immer dienstags um 10 Uhr bei derselben Alltagshelferin. Ein Besuch in der Mindestdauer kostet 62,25 €, zwei davon kosten zusammen 124,50 €. Ihr Entlastungsbetrag von 131 € im Monat deckt das ab, die Rechnung geht direkt an die Pflegekasse. Frau L. zahlt nichts dazu.
Im Dezember kommt der Enkel zu Besuch, und sie möchte einmal zusätzlich das Gästezimmer hergerichtet haben. Der dritte Besuch in diesem Monat wird ihr privat in Rechnung gestellt, weil das Monatsbudget aufgebraucht ist. Sie weiß das vorher, weil wir es ihr vorher sagen.
Frau L. ist eine erfundene Person. Preise und Beträge im Beispiel sind unsere echten.
Wer Sie vor dem Antrag berät.
Mit einer Pflegeberaterin und einem Pflegeberater arbeitet die Alltagshilfe ambria fest zusammen, jeweils in ihrer Region. Den Kontakt stellen wir gern her.

Ainur Weigelt, examinierte Altenpflegerin und Pflegeberaterin
Für Fragen rund um die Pflegeversicherung arbeiten wir mit Ainur Weigelt zusammen. Sie führt ihre eigene Praxis PENAO in Leinfelden-Echterdingen. Im Mittelpunkt steht der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Sie berät im Stadtkreis Stuttgart, im Kreis Esslingen und im Rems-Murr-Kreis. Die Beratung ist ihre Leistung, nicht unsere.

Johannes Habura, unabhängiger Pflegeberater und Case Manager
Für Fragen rund um die Pflegeversicherung arbeiten wir mit Johannes Habura zusammen. Er ist unabhängiger Pflegeberater und Case Manager nach § 7a SGB XI. Er hilft beim Antrag, bei Fragen zu laufenden Leistungen und beim Widerspruch. Im Ortenaukreis kommt er zu Ihnen nach Hause. Die Beratung ist seine Leistung, nicht unsere.
Pflegestützpunkt: neutral in jedem Kreis
In den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg sowie im Stadt- und Landkreis Heilbronn berät Sie der zuständige Pflegestützpunkt. Auch in allen anderen Kreisen ist er Ihre anbieterunabhängige Anlaufstelle.
Höherstufung in drei Schritten.
Wenn sich Ihr Bedarf seit der letzten Begutachtung verändert hat, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Bei Pflegegrad 1 bezahlt die Pflegekasse ab 2027 nichts mehr für Alltagshilfe. Ab Pflegegrad 2 stehen das neue Sozialraumbudget und weitere Leistungen offen.
1. Pflegeberatung nutzen
Klären Sie mit Ihrer Pflegeberaterin, Ihrem Pflegeberater oder dem Pflegestützpunkt, ob sich Ihr Bedarf verändert hat. Wer in Ihrem Kreis berät, steht direkt unter diesen Schritten.
2. Antrag stellen
Den Antrag stellen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse. Ein Antrag bis 31. Dezember 2026 wird nach den heutigen Regeln begutachtet. Heute beginnt Pflegegrad 2 bei 27 Punkten, ab 2027 sollen es 30 sein.
3. Begutachtung abwarten
Der Medizinische Dienst prüft und begutachtet Ihren Bedarf. Das Ergebnis kann auch sein, dass Ihr Pflegegrad gleich bleibt. Ein bestehender Pflegegrad geht nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren.
Die Alltagshilfe ambria prüft den Antrag nicht und berät nicht. So läuft ein Antrag ab
Kurz beantwortet.
Muss ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beantragen?
Nein. Er hängt am Pflegegrad und steht Ihnen zu, sobald der Bescheid da ist. Beantragen müssen Sie nur den Pflegegrad selbst.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe bezahlt?
Ja, über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, wenn der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. ambria ist es. Eine private Putzhilfe erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich es ein halbes Jahr nicht nutze?
Es bleibt stehen und wächst an. Der Rest aus dem Vorjahr ist noch bis zum 30. Juni nutzbar; danach verfällt er.
Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
Das entscheidet Ihr tatsächlicher Hilfebedarf, nicht der Wunsch nach mehr Budget. Hat sich Ihre Situation verschlechtert, ist der Antrag der richtige Weg. Über den Ausgang entscheidet die Begutachtung, nicht wir.
Stand: 2. Oktober 2026. Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 45b SGB XI, § 39 SGB XI, Preisliste ambria. Zur Pflegereform: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand 30. September 2026. Der Bundestag berät noch, Änderungen sind möglich. Anträge bis 31. Dezember 2026 werden nach den heutigen Regeln begutachtet.
Fragen? Wir sind für Sie da.
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Pflegegrad 1 vor Ort: Wir kommen in diesen Regionen zu Ihnen nach Hause.