Ab 2027: 175 € für Ihre Alltagshilfe.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt. Ab 1. Januar 2027 soll es für Pflegegrad 2 bis 5 ein neues Sozialraumbudget geben, eine eigene Leistung mit eigenen Regeln. Der Entlastungsbetrag soll bei allen Pflegegraden entfallen. Hier steht, was das für Sie bedeuten soll.
Nach dem Gesetzentwurf soll das neue Sozialraumbudget 175 € im Monat betragen. Menschen unter 25 Jahren sollen 300 € im Monat erhalten. Es soll ab Pflegegrad 2 gelten. Abrechnen sollen es nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag ersatzlos entfallen. Bis 31. Dezember 2026 gilt das heutige Recht.

Stand: 2. Oktober 2026. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand 30. September 2026. Der Bundestag berät noch, Änderungen sind möglich. Anträge auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung bis 31. Dezember 2026 werden nach den heutigen Regeln begutachtet. Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), §§ 15, 28a, 36, 37, 45b und 142b SGB XI in der Fassung des Entwurfs mit Begründung.
Alltagshilfe ab 2027 je Pflegegrad.
131 € bis Jahresende.
Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag ab 2027 ersatzlos entfallen. Für Alltagshilfe bezahlt die Pflegekasse dann nichts mehr.
Hat sich Ihr Bedarf verändert? Dann lesen Sie die drei Schritte zur Höherstufung.
175 € im Monat.
Ab 2027 soll es ein neues Sozialraumbudget geben. Geplant sind 175 € im Monat. Sie setzen es bei einem anerkannten Angebot ein, zum Beispiel bei der Alltagshilfe ambria.
300 € im Monat.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegegrad 2 bis 5 ist ein höherer Betrag geplant. Er gilt, bis das 25. Lebensjahr vollendet ist.
Höherstufung in drei Schritten.
Wenn sich Ihr Bedarf seit der letzten Begutachtung verändert hat, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Bei Pflegegrad 1 bezahlt die Pflegekasse ab 2027 nichts mehr für Alltagshilfe. Ab Pflegegrad 2 stehen das neue Sozialraumbudget und weitere Leistungen offen.
1. Pflegeberatung nutzen
Klären Sie mit Ihrer Pflegeberaterin, Ihrem Pflegeberater oder dem Pflegestützpunkt, ob sich Ihr Bedarf verändert hat. Wer in Ihrem Kreis berät, steht direkt unter diesen Schritten.
2. Antrag stellen
Den Antrag stellen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse. Ein Antrag bis 31. Dezember 2026 wird nach den heutigen Regeln begutachtet. Heute beginnt Pflegegrad 2 bei 27 Punkten, ab 2027 sollen es 30 sein.
3. Begutachtung abwarten
Der Medizinische Dienst prüft und begutachtet Ihren Bedarf. Das Ergebnis kann auch sein, dass Ihr Pflegegrad gleich bleibt. Ein bestehender Pflegegrad geht nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren.
Die Alltagshilfe ambria prüft den Antrag nicht und berät nicht. So läuft ein Antrag ab
Wer Sie vor dem Antrag berät.
Mit einer Pflegeberaterin und einem Pflegeberater arbeitet die Alltagshilfe ambria fest zusammen, jeweils in ihrer Region. Den Kontakt stellen wir gern her.

Ainur Weigelt, examinierte Altenpflegerin und Pflegeberaterin
Für Fragen rund um die Pflegeversicherung arbeiten wir mit Ainur Weigelt zusammen. Sie führt ihre eigene Praxis PENAO in Leinfelden-Echterdingen. Im Mittelpunkt steht der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Sie berät im Stadtkreis Stuttgart, im Kreis Esslingen und im Rems-Murr-Kreis. Die Beratung ist ihre Leistung, nicht unsere.

Johannes Habura, unabhängiger Pflegeberater und Case Manager
Für Fragen rund um die Pflegeversicherung arbeiten wir mit Johannes Habura zusammen. Er ist unabhängiger Pflegeberater und Case Manager nach § 7a SGB XI. Er hilft beim Antrag, bei Fragen zu laufenden Leistungen und beim Widerspruch. Im Ortenaukreis kommt er zu Ihnen nach Hause. Die Beratung ist seine Leistung, nicht unsere.
Pflegestützpunkt: neutral in jedem Kreis
In den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg sowie im Stadt- und Landkreis Heilbronn berät Sie der zuständige Pflegestützpunkt. Auch in allen anderen Kreisen ist er Ihre anbieterunabhängige Anlaufstelle.
Ihr Pflegedienst bleibt, das Sozialraumbudget kommt hinzu.
Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft durch Ihren Pflegedienst laufen weiter über das Sachleistungsbudget. Dieses Budget soll ab 2027 steigen.
Das Sozialraumbudget kommt dazu. Es ist anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten. Pflegedienste, Betreuungsdienste und Tagespflege sollen es nicht abrechnen können.
Kommt heute ein Pflegedienst, ein Betreuungsdienst oder die Tagespflege zu Ihnen? Für das Sozialraumbudget brauchen Sie zusätzlich ein anerkanntes Angebot wie die Alltagshilfe ambria.
Sachleistungsbudget und Sozialraumbudget sind zwei verschiedene Budgets derselben Pflegekasse. Sie ergänzen sich, Sie müssen nicht wechseln.
Regelmäßige Hilfe, Monat für Monat.
Das Sozialraumbudget soll sich nicht ansparen lassen. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt. Regelmäßige Hilfe passt deshalb besser als Sammeln.
Ein fester Termin im Monat oder in der Woche nutzt das Budget laufend. Dieselbe Alltagshelferin kommt immer wieder und kennt Ihren Haushalt.
Bis Ende 2026 gelten beide Wege wie bisher.
Heute nutzen viele Familien ab Pflegegrad 2 auch die Verhinderungspflege und die Umwandlung der Pflegesachleistung für Alltagshilfe. Bis 31. Dezember 2026 bleibt das so.
Ab 2027 sollen anerkannte Angebote wie die Alltagshilfe ambria weder die Umwandlung noch die Verhinderungspflege abrechnen können. Für Alltagshilfe bleibt ab Pflegegrad 2 das Sozialraumbudget.
Kurz beantwortet.
Ist die Reform schon beschlossen?
Nein. Es ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundestag berät noch, Änderungen sind möglich. Ändert sich etwas, passen wir diese Seite an.
Was gilt bis zum Jahresende?
Bis 31. Dezember 2026 gilt das heutige Recht. Der Entlastungsbetrag beträgt bis dahin 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1.
Muss ich meinen Pflegedienst wechseln?
Nein. Ihr Pflegedienst bleibt für Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft da. Das Sozialraumbudget kommt dazu und läuft über ein anerkanntes Angebot.
Bezahlt die Pflegekasse beides?
Ja. Sachleistungsbudget und Sozialraumbudget sind zwei verschiedene Budgets derselben Pflegekasse.
Kann ich das Sozialraumbudget ansparen?
Nach dem Entwurf nicht. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt.
Wer beantwortet Fragen zu meinem Fall?
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt Ihres Kreises. Wir ordnen ein, was die Reform für die Alltagshilfe bedeuten soll. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
Fragen? Wir sind für Sie da.
Stellen Sie Ihre Anfrage in wenigen Minuten, oder schreiben Sie uns kurz. Eine E-Mail-Adresse genügt, wir melden uns spätestens am nächsten Werktag.